Prolit-Statement zur Intervention des Kulturstaatsministers beim Deutschen Buchhandlungspreis

“Die Freiheit des Wortes ist eines der höchsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft, das wir um jeden Preis erhalten und schützen müssen …”
So formuliert es der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung Wolfram Weimer selbst in seinem Grußwort zum Deutschen Buchhandlungspreis 2025:
"Durch Literatur können wir Erfahrungen machen, die uns sonst nicht möglich wären, wir können die Blickrichtung ändern und völlig neue Perspektiven einnehmen. Deshalb ist die Freiheit des Wortes eines der höchsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft, das wir um jeden Preis erhalten und schützen müssen. Inhabergeführte Buchhandlungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag."

118 Buchhandlungen, die diesem Anspruch auf herausragende Weise gerecht werden, sollten dem Votum der zuständigen unabhängigen Jury zufolge ausgezeichnet werden. Aus der Liste der Jury wurden jedoch 3 dieser Buchhandlungen vom BKM gestrichen.
Zum Grund teilte ein Sprecher des Kulturstaatsministers laut Süddeutscher Zeitung vom 3. März mit, dass man über ‘verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse’ verfüge und dass man, der politischen Linie der Bundesregierung entsprechend, Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent begegne. Grundlage des Vorgehens sei das Haber-Verfahren.

Laut Datenschutzbeauftragtem der Bundesregierung (2019) ist das Haber-Verfahren (von 2017) aber datenschutzrechtswidrig, die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben 2020 verfassungsrechtliche Bedenken zum Haber-Verfahren formuliert, die Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt und auf die Gefahr von Einschüchterungseffekten hingewiesen, und das Bundesverfassungsgericht hat 2022 Auskünfte des BfV an Behörden wie in diesem Fall an das BKM / an den Kulturstaatsminister als unzulässig beurteilt.

Es hat den Anschein, dass wir hier weitere Versuche von Einschränkung der Meinungsfreiheit und demokratischen Grundrechten erleben (die Berlinale lässt grüßen). Fragen wie die Folgenden müssen vom BKM beantwortet werden:

  • wurde hinsichtlich aller 483 Buchhandlungen, die sich für den Buchhandlungspreis beworben haben, beim BfV angefragt?
  • oder ’nur’ für die 118 von der Jury ausgezeichneten Buchhandlungen?
  • oder ’nur’ für die 3 Buchhandlungen, die gestrichen wurden? (wenn ja, aufgrund welcher Informationen?)
  • wurde mit der Jury über die beabsichtigte Streichung gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  • gibt es Bereitschaft des BKM, die Streichungen rückgängig zu machen oder zumindest mit den betroffenen 3 Buchhandlungen zu sprechen?

Wenn nicht, bleibt es bei der vom BKM im Benehmen mit BfV und der politischen Linie der Bundesregierung geschaffenen kafkaesken Situation.

Äußerungen wie die im zitierten Grußwort werden zum Teil eines polit-bürokratischen Albtraums.